Rechtsprechung
BGH, 07.02.1952 - IV ZR 39/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50
Ehescheidung bei Widerspruch
Auszug aus BGH, 07.02.1952 - IV ZR 39/51
Eine solche grundsätzliche Regel wird durch § 48 Abs. 2 EheG nicht aufgestellt, vielmehr ist die Frage der Aufrechterhaltung einer Ehe auf Grund der Wertung des Gesamtverhaltens beider Ehegatten durchaus nach den besonderen Tatumständen zu entscheiden (vgl. hierzu BGHZ 1, 87 ff [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]).Dabei ist allerdings nicht ausser acht zu lassen, dass eine einmalige, aus der verzweifelten Stimmung des Augenblicks entstandene Kränkung des anderen Ehegatten noch nicht zu einem Schluss auf die Grund- und Gesamthaltung des kränkenden Ehegatten zwingt (vgl. BGHZ 1, 93 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]), und es ist ferner zu beachten, dass die Verletzung der Treuepflicht, der sich der Kläger schuldig gemacht hat, umso stärker für eine Aufrechterhaltung der Ehe spricht, je tiefer die Bindung der Ehegatten während der Dauer der Ehe bereits geworden ist (BGHZ 1, 92 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]).
- BGH, 28.05.1953 - IV ZR 77/52
Rechtsmittel
Auch die auf ihrem Glauben beruhende Überzeugung von der Untrennbarkeit der Ehe darf, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 1, 93 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] sowie die nicht veröffentlichte Entscheidung vom 7.2.1952 IV ZR 39/51), nicht unberücksichtigt bleiben.